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UPDATE: Neue GOÄ

Nachdem die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) im Januar ihre Ergebnisse präsentierte, worin eine „partielle Harmonisierung“ von EBM und GOÄ vorgeschlagen, von der Einführung einer Einheitsgebührenordnung jedoch ausdrücklich abgeraten wurde, forderte die Ärzteschaft ein schnelles in Kraft treten der noch nicht ganz fertiggestellten neuen GOÄ. Die Politik zeigte sich demgegenüber eher zurückhaltend und kündigte an, die Vorschläge der KOMV in Bezug auf eine Reform der Vergütungssysteme innerhalb der Koalition prüfen zu wollen.

Die Corona-Krise ließ es mal wieder still werden um das Projekt „Neue GOÄ“. Im Juni diesen Jahres titelte nun die „Ärzte Zeitung“: „BÄK will Verhandlungen zur GOÄ bis Jahresmitte abschließen“.

Bereits im November 2019 meldete die BÄK, dass der ärzteeigene GOÄ-Entwurf mit rund 5500 Leistungspositionen und entsprechend kalkulierter Bepreisung vorläge. Diese gilt es nun jedoch mit den Kostenträgern, sprich PKV-Verband und Beihilfestellen, zu verhandeln. Da man sich bereits im Vorfeld auf eine maximale Ausgabensteigerung von 5,8 % bzw. 6,4 % für die ersten drei Jahre geeinigt hatte, ist nicht davon auszugehen, dass sich die Ärzteschaft mit ihrem Vorschlag komplett wird durchsetzen können.

Wie die Politik mit einem final abgestimmten gemeinsamen Entwurf umgehen wird, bleibt jedoch weiterhin offen, insbesondere auch mit Blick auf die bereits laufende Vorwahlkampfphase zur nächsten Bundestagswahl.