Qualifizierte Klärung bei Nachfragen.
Wir ersparen Ihnen die zeitaufwändige Bearbeitung des Schriftverkehrs mit Patienten, Krankenversicherungen, Beihilfestellen u.v.m.. Unsere sachkundigen Mitarbeiter/innen, darunter 12 Juristen/innen, bearbeiten Rechnungsbeanstandungen jeglicher gebührenrechtlicher bzw. vertragsrechtlicher Art.
Hierbei werden Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Landesärztekammern, der Fachgesellschaften und Berufsverbände, gutachterlicher Stellungnahmen sowie der aktuellen Rechtsprechung zu Grunde gelegt.
Unsere juristischen Mitarbeiter sind darüber hinaus für unsere Kunden kompetente Ansprechpartner bei der Prüfung des Vorliegens der vertraglichen Voraussetzungen für die Privatliquidation sowie im Bereich Wahlarztrecht und Stellvertretung des Wahlarztes.
